Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.